1. Der „Bildungsgutschein“ – Leistungen zu Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

Der sogenannte Bildungsgutschein steht Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren zu und enthält ein Budget von 15 Euro monatlich. Dieses kann bei der musikkulturschule angerechnet werden. Die monatlichen Gebühren reduzieren sich dann um den Betrag von 15 Euro.

Sie sind zum Erhalt der Leistung berechtigt, sobald Sie Wohngeld oder Kinderzuschlag, Sozialgeld oder -hilfe sowie ALG II beziehen. Bitte beantragen Sie den Bildungsgutschein bei dem in Ihrem Landkreis zuständigen Stelle  (mm Vogelsbergkreis ist es die KVA – kommunale Vermittlungsagentur, im Kreis Fulda das Amt für Soziales) und geben Sie den Bewilligungsbescheid im Büro der musikkulturschule ab.

 

2. Ermäßigungen Standort Lauterbach

Die Stadt Lauterbach regelt den Inhalt und den Umfang der Ermäßigungsvoraussetzungen

  1. Die Schulgebühr für Schüler bis zum 18. Lebensjahr mit Wohnsitz in der Stadt Lauterbach wird auf Antrag wie folgt ermäßigt: Wenn mehrere Anmeldungen pro Familie erfolgen, wird auf die zweite Anmeldung eine Ermäßigung von 10% auf die volle Unterrichtsgebühr gewährt. Auf die dritte und die vierte Anmeldung wird eine Ermäßigung von 12% auf die volle Unterrichtsgebühr gewährt. Ab der fünften Anmeldung ist der Unterricht gebührenfrei.
    Diese Regelung gilt nur für Schüler und Auszubildende bis zum 18. Lebensjahr und Jugendliche und junge Erwachsene sowei sie noch Schüler oder Auszubildende sind, oder wenn sie beabsichtigen, sich auf eine Aufnahmeprüfung für einen der Studiengänge im Bereich Musik vorzubereiten.
    Für Erwachsene wird keine Ermäßigung gewährt.
  2. Schülerinnen und Schülern mit Wohnsitz in Lauterbach kann auf Antrag bei nachgewiesener Bedürftigkeit (Leistungsbecheide des Sozialamtes, der KVA, nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder des Arbeitsamts) eine Sozialermäßigung von bis zu 50% gewährt werden. Die Sozialermäßigung wird nur an Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 18 Jahren vergeben, deren Erziehungsberechtigte eine Bedürftigkeit nachweisen können.
  3. Jugendlich und junge Erwachsene mit Wohnsitz in Lauterbach, die eine Bedürftigkeit nachweisen können, erhalten die Sozialermäßigung, wenn sie beabsichtigen, sich auf eine Aufnahmeprüfung für einen der Studiengänge im Bereich Musik vorzubereiten. Dies muss mit dem Antrag zur Sozialermäßigung schriftlich eingereicht werden.